Vorsorgevollmacht und Nachfolgeplanung

Jahrespartner Event mit Beinert & Partner Rechtsanwälte

Viele Gründer und Unternehmer schieben Themen wie die Vorsorgevollmacht oder Nachfolgeplanung gerne von sich weg. Dass diese Fragen keine sind, die erst mit fortgeschrittenem Alter relevant werden, haben die Anwälte von Beinert und Partner in einem kurzweiligen Vortrag zusammengefasst.

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Wird man auch in jüngeren Jahren geschäfts- oder handlungsunfähig, drohen hohe Risiken für das eigene Unternehmen. Gerade in der Vertretung des Unternehmens gegenüber Behörden oder Banken ist eine entsprechende schriftliche Regelung zwingend.

Ist nichts geregelt, besagt die landläufige Meinung, dass etwa der Ehepartner oder nahe Verwandte die Geschäfte übernehmen könnten. Eine solche Regelung gibt es aber nur für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Wurde keine Regelung getroffen, bestellt das Betreuungsgericht einen geeigneten Betreuer.

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Handlungsvollmachten sind also vor allem beim geschäftlichen Rechtsverkehr wichtig. Auch Passagen in Gesellschafterverträgen gewinnen bei diesen Fragestellungen an Bedeutung.

Zusätzlich sind Regelungen im privaten Umfeld zu treffen, für den Fall, dass man selbst nicht entscheidungsfähig ist. Die Patientenverfügung dient als Hilfestellung bei schwierigen medizinischen Entscheidungen und regelt z.B. welche Personen diese treffen dürfen und in welchem Umfang. Auch hier ist es so dass nur bei einer entsprechenden Regelung der eigene Partner, Angehörige oder Freunde diese Entscheidungen treffen können.about:blankBildLade eine Bilddatei hoch, wähle eine aus deiner Mediathek oder füge eine mit einer URL hinzu.HochladenMediathekVon URL einfügen

Nachfolgeregelung klar definieren

Je nach Gesellschaftsform lauern Probleme, die sogar die Fortführung eines Unternehmens in Gefahr bringen können. Werden klare Regelungen getroffen, kann das eigene Erbe und der Fortbestand von Gesellschaft und Arbeitsplätzen sichergestellt werden.

Das Testament kann in diesem Fall eine Rolle spielen. Wird dieses nicht bei einem Notar hinterlegt, muss es handschriftlich verfasst sein.

Im Falle einer Gesellschaft bietet sich aber die Regelung im Gesellschaftervertrag an.

Zum Schluss wurde auch noch das Thema „Exit zu Lebzeiten“ besprochen. Einen geordneten Übergabeprozess mit einer klaren Nachfolgeregelung abzustimmen ist aus Käufer- und Verkäuferseite wichtig. Da sich solche Prozesse über Jahre ziehen können, ist eine Regelung über einen Handschlag hinaus für beide Seiten sinnvoll.

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Die Fragen der Teilnehmer haben die Relevanz des Themas im privaten wie im geschäftlichen Umfeld noch einmal hervorgehoben.

Der aufschlussreiche und lebendige Vortrag von Beinert und Partner hat mit Mythen aufgeräumt und sicherlich etwas mehr Klarheit bei diesen komplexen Fragen geschaffen.